Verkehr auf dem Schreibhüttenweg – Problemstelle

Was wir festgestellt haben, und was wir vorschlagen:

Sichtbarer Mangel: Als aktuell relevant in dem Bereich sehen wir den vermehrt missbräuchlichen Gebrauch des Schreibhüttenweges (eigentlich ein Verbindungsweg der Kategorie B) zu beobachten.

Der Schreibhüttenweg wird vermehrt als schnelle Verbindung zwischen dem Bereich von-Arte-/ Wiedenbrücker-/ Mastholter Straße in beiden Richtungen genutzt.

An beiden Seiten besteht eine Beschilderung „Sackgasse, frei für FG und RF“ [VZ 357, bzw. 357-50] -Fußgänger und Radfahrer werden jetzt häufig von durchfahrenden Fahrzeugen bedrängt und belästigt. (Hupen / dichtes Auffahren /Abdrängen)

Beim Überholen von Radfahrern kann der vorgeschriebene 1,50 m-Abstand nicht eingehalten werden und der Fahrbahnrand wird in jedem Fall auch beim dichteren Überholen überfahren.

Der Fahrbahnrand wird auch beim Begegnungsverkehr (sehr eng!) zweier Kfz überfahren. Hierdurch wird die Asphaltdecke zusätzlich beschädigt. An einigen Stellen weist die Fahrbahndecke erhebliche Risse auf und sackt in diesen Bereichen in Richtung der Entwässerungsgräben ab.

Die Verbindung war ursprünglich im Bereich der Kleingärten durch (herausnehmbare / temporäre) Sperrpfosten geteilt. Bei den Kleingärten bestehen 2 Parkplätze, der Bereich kann also sowohl von der Wiedenbrücker Straße als auch von der Mastholter Straße angefahren werden.

Unser Verbesserungsvorschlag: Als „SOLL-Maßnahme“ ist die „Deckeninstandsetzung“ in der Anlage 3.2.12 / Wirtschaftswege angegeben. Anmerkung: Das Ingenieurbüro ARGUS hatte in seinem Gutachten vom Ausbau des Schreibhüttenweges abgeraten und die Maßnahme als „nicht effektiv“ eingestuft. Die zu erwartende Verkehrsentlastung ist nicht hinreichend, um die Kosten eines Ausbaus zu rechtfertigen. In diesem Bereich wurde die Jucharzstraße bereits als Verkehrsentlastung ausgebaut und gut angenommen.

Abhilfemaßnahmen:

1) es sollte geprüft werden, ob eine Umstufung in die Kategorie C „Wirtschaftsweg“ hilfreich wäre. Die Verbindung wäre dann nicht mehr für den allgemeinen KfZ-Verkehr zugelassen.

2) Wiedereinsetzung der Sperrpfosten (herausnehmbar für landwirtschaftlichen Verkehr)

3)Alternative: Änderung der Beschilderung an beiden Seiten in „Gesperrt für Fahrzeuge aller Art, Ausnahme Rad- und Mofafahrer“ [VZ 250 + ZZ 1050-12]

Die Problematik in Bildern: